Rathaus Großkühnau
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Öffentliche Ortschaftsratssitzungen 2024:

09. Januar 2024

13. Februar 2024

12. März 2024

08. April 2024

07. Mai 2024

10. September 2024

15. Oktober 2024

12. November 2024

 

jeweils am Dienstag ab 17:30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses

Sprechstunden im Großkühnauer Rathaus
finden immer am Dienstag von 13:00 -17:30 Uhr statt. Unsere OR-Assistentin Frau Corina Körting nimmt Ihr Anliegen auf und leitet es an die Ortschaftsräte und/oder an die Stadtverwaltung weiter. Gern auch individuelle Termine nach Absprache unter 0340/619617 mit Frau Körting.

 

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Interessenbekundung zur Instandsetzung Straßenoberflächen in alternativer Bauweise in der Rösickestraße und dem Baumschulenweg

Alternativer Straßenausbau in Rösickestraße und Baumschulenweg möglich

Rösickestraße am 24.Dezember 2023 ©MP

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Der Ortschaftsrat von Großkühnau hat eine Beschlussvorlage (BV) für die Finanzmittelbereitstellung zur Instandsetzung und Aufwertung unbefestigter Straßenoberflächen in der Ortschaft Großkühnau im Jahr 2023 in den Stadtrat eingebracht. Die beiden Anlagen zu dieser BV stellen wir für interessierte Bürger auf dieser Seite zur Verfügung.

Die Finanzmittelbereitstellung wurde in den Gremien bestätigt. Somit besteht in den nächsten Jahren in Großkühnau die Möglichkeit auf einen kostenintensiven, grundhaften Ausbau der gesamten öffentlichen Straßenfläche zu verzichten und
entsprechend dem Vorbild der Mittelstraße in Kleinkühnau, die alternativen Ausbaumaßnahmen auf das notwendige Mindestmaß, die Straßendecke einschließlich Unterbau, zu beschränken.

Vorgeschlagene Bauausführung:
Es ist eine Anliegerstraße in alternativer Bauweise mit einer 8 cm Asphalttragdeckschicht und Einfassung durch Bordstein auf einer Straßenseite und Rinne auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine nichtnormierte Ausführungsvariante, wobei die vorhandene ungebundene Deckschicht um lediglich 8 cm abgeschoben wird. Das entstandene Planum wird auf seine Festigkeit überprüft, gegebenenfalls nachverdichtet und im Übrigen so belassen wie vorgefunden. Anschließend wird diese durch eine 8 cm dicke Asphalttragdeckschicht (ATDS) ersetzt.
Vergleichbare Ausführungen wurden in Großkühnau im Seeweg, in der Alsenstraße und in der Steutzer Straße bereits erfolgreich ausgeführt und wurden seit nunmehr 10 Jahren ohne Unterhaltungsleistung als Anliegerstraße genutzt.

Diese alternative Bauweise unter Beibehaltung der Gehwege und Bordanlagen wird durch den Straßenbaulastträger, die Stadt Dessau-Roßlau, unter gewissen Voraussetzungen toleriert und finanziert.
Alle Anlieger an den unbefestigten Straßen in Großkühnau müssen:

➢ diese vorgeschlagene alternative Bauweise befürworten und
➢ bereit sein, ihre Dachentwässerung auf eigene Kosten auf das eigene Grundstück umzuleiten soweit technisch möglich, also die Regenentwässerung ihres Grundstücks zukünftig nicht mehr über den Gehweg und die Straße zu organisieren.

Die Entscheidung über die Durchführung dieser Straßenausbaumaßnahmen in alternativer Bauweise steht demnach unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller betroffenen Anlieger an der betreffenden Straße.

Sollte sich unter den Anliegern, die noch an unbefestigten Straßen in Großkühnau wohnen, diese Mehrheit finden, wird sich der Ortschaftrat für die Planung und Umsetzung der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen entsprechend unserem Konzept einsetzen und erforderliche Abstimmungen mit der Stadtverwaltung organisieren.

In der Rösickestraße und im Baumschulenweg besteht die Besonderheit,

➢ dass vor den Straßenbaumaßnahmen die Trinkwasserleitungen in den Straßen auf gesamter Länge erneuert werden           müssen (ca. 610 m) und
➢ dass über die bestehenden Entwässerungsanlagen in Großkühnau, das auf den dann asphaltierten Straßenoberflächen anfallende Regenwasser nicht bis zum Dorfteich 2 in der Brambacher Straße abgeleitet werden kann, also kein geeignete Entwässerung vorliegt.

Um das Regenwasser aus den beiden Straße regelkonform ableiten zu können, müsste das bereits vorhandene Regen-entwässerungssystem Kirchweg/ Brambacher Straße/ Dorfteich 2 in gleicher Trasse, jedoch in größeren Verlegetiefen und mit angemessenen Rohrdurchmessern erneuert werden. Darüber hinaus müssten im Baumschulenweg (ca. 230m) und in der Rösickestraße (ca. 100m) neue Erschließungskanäle und Einläufe für die Regenentwässerung realisiert werden, Verweis auf nachstehende Skizze (siehe Bild in der Interessenbekundung).

Die Sicherstellung eines regelgerechten Entwässerungskomfort ist nur mit einem grundhaften Straßenausbau und einer Investition in das Regenentwässerungssystem Brambacher Straße – Dorfteich 2 mit einem einstelligen Mio. EUR Betrag um-setzbar. Wird also in den nächsten Jahrzehnten nicht finanzierbar sein, da in der Doppelstadt die Anlieger an 72 unbefestigten Straßen, auf Finanzmittelbereitstellungen und entsprechende Baumaßnahmen warten. Diese Anforderungen können aufgrund angespannter Haushaltslage nur sehr begrenzt über die kommenden Jahrzehnte erfüllt werden.

Daher haben wir 2020 unser Aufwertungskonzept für Schotterstraßen in Großkühnau erarbeitet und über die BV zur Finanz-mittelbereitstellung mit Einforderung alternativer Bauweisen ohne regelgerechten Entwässerungskomfort als Modell für Groß-kühnau zu wesentlich geringeren Kosten, im Jahr 2023 in die Stadtpolitik eingebracht.

Da in den Jahren 2014 und 2019 aufgrund von Kanaleinbrüchen umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an dem bestehenden und funktionierenden Regenentwässerungssystem Kirchweg/ Brambacher Straße/ Dorfteich 2 verlasst worden sind, hat der Ortschaftsrat entschieden, den Kontakt mit dem Tiefbauamt (TBA) aufzunehmen und für eine erneute ingenieurtechnische Untersuchung der Verbringung der zusätzlich entstehenden Regenwässer aus der Rösickestraße und den Baumschulenweg bei asphaltierten Oberflächen ohne regelkonformen Entwässerungskomforts zu werben.
Im Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, die abzuleitenden Regenwässer in beiden Straßen mengenmäßig zu be-grenzen, also die Dachentwässerung der Häuser über die Grundstücke und nicht mehr über die Straße zu organisieren, wo es technisch möglich ist.
In Vorbereitung auf diese Abstimmung mit dem TBA benötigen wir Ihre Unterstützung.

Bitte beantworten Sie die Fragen auf beiliegendem Interessenbekundung (Anlage 1).
Die ausgefüllte und unterzeichnete Interessenbekundung stecken Sie bitte in den Briefkasten am Rathaus Großkühnau oder geben sie dieses direkt im Rathaus im ORBüro zu den Sprechzeiten Dienstag von 13:00 -17:30 Uhr ab.
Sie können den ausgefüllten Fragebogen auch an die E-Mailadresse senden.
Vielen Dank!

Sobald die Rückläufe ausgewertet und die Gespräche mit dem Tiefbauamt geführt sind, wird der Ortschaftrat zu einer Informationsveranstaltung einladen, in der über die weitere Vorgehensweise in diesen beiden Straßen berichtet wird.
Außerdem möchten wir Ihnen im Rahmen dieser Infoveranstaltung die Möglichkeit geben mit Ihren Nachbarn zum Thema ins Gespräch zu kommen.
In jedem Fall werden wir Sie auch außerhalb der geplanten Veranstaltungen über den Ausgang der Interessenbekundung geeignet informieren.

Bitte beachten Sie dazu folgende Anlagen:
- Interessenbekundung Instandsetzung Straßenoberflächen Rösickestraße Baumschulenweg Großkühnau

- Anlage_2_zu_BV_004_2023_OR_Gkuehn_Aufwertungskonzept_Schotterstrassen_in_Grosskuehnau
- Anlage_3_zu_BV_004_2023_OR_Gkuehn_GS_Leitfaden_November2012

 

Symbol Beschreibung Größe
Interessenbekundung Instandsetzung Straßenoberflächen Rösickestraße und Baumschulenweg
0.7 MB
Anlage 2_zur BV_004_2023
1.4 MB
Anlage 3 zur BV_004_2023
1.3 MB

© Matthias Palmer E-Mail

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